Montag, 1. Februar 2010

Kläranlagen

Die europäische Direktive 91/271/EWG von 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser bezweckt, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen solcher Abwässer zu schützen. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass in den "empfindlichen Gebieten" bis zum 31. Dezember 1998 Kanalisationen für die kommunalen Abwässer vorhanden sind, um diese einer weiter gehenden Behandlung zu unterziehen.

Brüssel, den 19. März 2001. Kommission veranstaltet "Name and shame"-Seminar über Kläranlagen. Städte ohne Kläranlage: Brussels, Cadiz, Cork, Milan, Porto, Dundee, Portsmouth, Brighton, ...

Am 25. April 2002 erließ der europäische Gerichtshof ein Urteil, das die Stadt Mailand verpflichtet, Kläranlagen für die Abwässer von etwa 2,7 Millionen Einwohnern zu bauen: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp02/aff/cp0237de.htm

Mitteilung der Kommission vom 22. März 2007: Nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der Europäischen Union - Erste Stufe der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG [KOM(2007) 128 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]: In diesem Bericht hebt die Kommission hervor, dass 2003 noch immer erhebliche Mengen Abwasser nicht ausreichend behandelt wurden, bevor sie in die Oberflächengewässer der Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Die Hauptprobleme sind das Fehlen einer angemessenen Behandlung und die unzureichende Zahl der ausgewiesenen „empfindlichen Gebiete“. 17 Städte mit mehr als 150 000 Einwohnern verfügten 2003 noch nicht über eine Kläranlage. Es sind noch bedeutende Finanzinvestitionen erforderlich, damit die Mitgliedstaaten der Richtlinie vollständig nachkommen.

Die europäische Hauptstadt Brüssel hat erst seit März 2008 eine eigene Kläranlage. Als diese im Dezember 2009 ausfiel, flossen die Abwässer von 1,5 Millionen Menschen wieder unbehandelt in Richtung Nordsee: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1090412/

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